In unserer Praxis verwenden wir seit 1. Januar 2024 den Taxpunktwert von
1.10 CHF.
Der Taxpunktwert gilt für private Behandlungen.
Für SUVA- und Militärversicherungsfälle, sowie für Behandlungen bei Bezug von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (Sozialtarif) gilt der Taxpunktwert von 1.00 CHF.
Werden Unfälle über die Krankenkasse abgerechnet, gilt nach wie vor der alte Tarif mit einem Taxpunktwert von 3.10 CHF.
Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen werden Zahnbehandlungen (nach VVG) nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Wenden Sie sich an uns bei Abrechnungsproblemen mit Ihrer Versicherung oder bei sonstigen Fragen.
Behandlungen sind nicht alle gleich und können nicht einfach miteinander verglichen werden. Verlangen Sie deshalb eine individuelle Kostenorientierung, die Ihrem Gebisszustand und Ihren Wünschen entspricht.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.